19 Jan
Kann eine Person ihren Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung diesen entweder nur eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben, übernehmen soziale Träger wie z.B. die Unfallkasse die Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Durch diese Maßnahmen soll möglich gemacht werden, dass die Betroffenen schnellstmöglich in ihre alten Jobs zurückkehren können oder, wenn dies nicht möglich scheint einen anderen Beruf ausüben. Das große Ziel besteht darin, die Person wieder auf Dauer ins Berufsleben einzugliedern. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sind zum Beispiel Maßnahmen, einen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. die Arbeitsaufnahme zu fördern. Hier kann als Maßnahme ein Umbau des Arbeitsplatzes erfolgen, um eine Tätigkeit wieder aufzunehmen, so zum Beispiel bei einer Bürokraft kann man darauf achten, das nach einem schweren Bandscheibenvorfall des Betroffenen, dessen Computerarbeitsplatz ergonomisch so gestaltet wird, dass eine schwere Belastung der Wirbelsäule vermieden wird. Sollten jedoch diese Maßnahmen nicht ausreichend sein, so sucht man im gleichen Betrieb nach einer gleichwertigen Beschäftigung die weder zu einem wirtschaftlichen noch sozialen Abstieg führen soll. Sind diese Maßnahmen jedoch nicht möglich so muss nach einem anderen Beruf in einem anderen Betrieb Ausschau gehalten werden. Diese Maßnahme wird als Arbeitserprobung und Berufsfindung bezeichnet. Hier soll dem Betroffenen geholfen werden, einen neuen passenden Beruf zu finden. In der Zeit dieser Maßnahme, die bis zu vier Wochen dauern kann, soll versucht werden, das körperliche und intellektuelle Leistungsvermögen der Person zu erfassen. Ein Team von Ärzten, Psychologen, Berufspädagogen, Sozialarbeitern u.a. helfen bei der Wahl des Berufes, indem individuelle Wünsche mit den gegebenen Möglichkeiten abgeglichen werden. Mit denen sich daraus entwickelten Berufsperspektiven wird im Anschluss gearbeitet um diese in die Realität umzusetzen und der Betroffenen Person einen neuen Start in die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
17 Jan
Bei der Bewerbung um einen Job, kann man erst einmal froh darüber sein, wenn man vom potentiellen Arbeitsgeber zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Viele Firmen vertrauen in der Eignungsdiagnostik immer mehr standardisierten Interviews um ihre Kandidaten auf den Prüfstand zu stellen. Allgemein sind standardisierte Interviews immer dann ratsam, wenn sich eine Fragestellung wiederholt und wenn die Ergebnisse mit denen anderer Bewerber verglichen werden sollen. Das standardisierte Interview zeichnet sich dahin gehend aus, dass die Formulierung der Fragen, ihre Reihenfolge, die Antwortmöglichkeiten und das Interviewverhalten genau festgelegt sind. Nachteilig dabei ist, dass der Interviewer zum Beispiel nicht auf Nachfragen des Interviewten antworten sollte. Denn man will damit verhinder, dass der Interviewte suggestiv beeinflusst wird, somit kann die Kommunikationssturktur eines standardisierten Interviews als asymmetrisch angesehen werden und ist damit in seiner äußeren Form am weitesten von einem Alltagsgespräch entfernt. Auch wichtige für den Interviewer bedeutungsvolle Zusatzinformationen können durch die schon festgelegten Antworten verloren gehen. Vorteilhaft bei diesem Vorgehen, das durch die starke Strukturierung des Gespräches viele Daten in relativ kurzer Zeit erhoben werden können und diese dann im Anschluss auch miteinander vergleichbar sind. Somit kann man sagen, dass standardisierte Interviews dann sinnvoll sind, wenn eine große Bewerberzahl für einen Job in Betracht gezogen werden soll, um erst einmal eine Eingrenzung des Bewerberfeldes vorzunehmen. Mit diesen Verbliebenden ist es dann möglich ein übliches Bewerbungsgespräch zu führen, um ganz individuell auf jeden Einzelnen und dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingehen zu können, die er oder sie für den jeweiligen Job mitbringen soll.